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Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

19. Aug.
1 Min. Lesezeit

Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) wurde 1957 durch die Römischen Verträge von Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Italien und der Bundesrepublik Deutschland gegründet. Ihr Ziel war vor allem die wirtschaftliche Zusammenarbeit und Integration der Mitgliedstaaten. Dazu sollte ein Gemeinsamer Markt geschaffen werden. Im Mittelpunkt standen vier Grundfreiheiten: der freie Warenverkehr und Dienstleistungsverkehr, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, die Niederlassungsfreiheit und der freie Kapitalverkehr. Außerdem sollte die wirtschaftliche Entwicklung gefördert und die Lebensbedingungen und Arbeitsbedingungen verbessert werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 220 f.)


Beispiel: Ein deutsches Unternehmen möchte seine Waren in Frankreich verkaufen. Durch den Gemeinsamen Markt sollten Handelshemmnisse zwischen den Mitgliedstaaten abgebaut werden, sodass der Warenverkehr zwischen Deutschland und Frankreich erleichtert wird. Gleichzeitig konnten beispielsweise Arbeitnehmer aus einem Mitgliedstaat grundsätzlich in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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