Europäische Gesellschaft
Die Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE) ist eine besondere Form der Aktiengesellschaft, die es Unternehmen ermöglicht, grenzüberschreitend innerhalb der EU unter einer einheitlichen Rechtsform tätig zu sein. Ihre grundlegende Struktur ist europaweit geregelt, wird jedoch in einzelnen Punkten durch nationales Recht ergänzt. (vgl. Weilinger 2022, S. 22)
Beispiel: Ein Baukonzern ist in mehreren EU-Staaten tätig und gründet deshalb eine Europäische Gesellschaft (SE), um seine Niederlassungen in einem einheitlichen rechtlichen Rahmen zu führen und die Unternehmensleitung zentral zu organisieren.
Weilinger, A. (2022): Personengesellschaftsrecht. 3. Auflage. Wien: Facultas




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