Europäische Aktiengesellschaft
Die Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) ist eine seit Ende 2004 auch in Deutschland mögliche Unternehmensrechtsform für Kapitalgesellschaften. Sie basiert auf einer EU-Verordnung und ermöglicht Unternehmen, sich grenzüberschreitend nach einheitlichen Regeln zusammenzuschließen. Eine Besonderheit ist, dass anstelle von Vorstand und Aufsichtsrat ein Board of Directors bzw. Verwaltungsrat nach britisch-amerikanischem Vorbild eingerichtet werden kann. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 219)
Beispiel: Ein Unternehmen ist in Deutschland und Frankreich tätig und möchte seine Unternehmensstruktur in beiden Ländern vereinheitlichen. Es kann die Rechtsform der SE wählen und dadurch grenzüberschreitend nach einem einheitlichen rechtlichen Rahmen organisiert werden.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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