European Recovery Program
Das European Recovery Program (ERP) war ein 1953 geschaffenes Sondervermögen des Bundes, das ursprünglich aus Mitteln der amerikanischen Marshall-Plan-Hilfe finanziert wurde. Es diente zunächst dem Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft. Später wurde das ERP-Vermögen durch Tilgungs- und Zinsrückzahlungen sowie durch zusätzliche Mittel vom Kreditmarkt gespeist und zur Förderung bestimmter Regionen und Wirtschaftsbereiche, zum Umweltschutz und für andere öffentliche Aufgaben eingesetzt. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 214)
Beispiel: Nach der deutschen Wiedervereinigung wurden aus dem ERP-Vermögen wichtige finanzielle Mittel in die neuen Bundesländer geleitet. Unternehmen und andere Projekte konnten dadurch beispielsweise über langfristige ERP-Kredite unterstützt werden. Die Kredite konnten eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren haben.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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