Der Europarat ist eine internationale Organisation, die aus Vertretern der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Vertretern von weiteren europäischen Staaten besteht. Sein Hauptziel ist es, Empfehlungen zur Förderung der europäischen Einheit auszusprechen und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in verschiedenen Bereichen wie Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu fördern. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 171 f.)
Beispiel: Der Europarat hat Empfehlungen zur Stärkung der Pressefreiheit in Europa ausgesprochen und die Mitgliedsstaaten dazu ermutigt, Maßnahmen zur Sicherung der Unabhängigkeit und Vielfalt der Medien zu ergreifen.
Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg,
S. 171-172
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