Europa-AG
Die Europa-AG (Societas Europaea, SE) ist eine europäische Rechtsform für Unternehmen, die grenzüberschreitend in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten tätig sind oder tätig werden wollen. Sie kann unter anderem durch Verschmelzung, Gründung einer Holdinggesellschaft oder Tochtergesellschaft oder durch Umwandlung einer nationalen Aktiengesellschaft entstehen. Das Mindestkapital beträgt 120.000 €. Als Organe sind neben der Hauptversammlung je nach Satzung entweder ein Verwaltungsorgan oder ein Leitungsorgan und Aufsichtsorgan vorgesehen. Die SE erstellt einen Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht nach den maßgeblichen Vorschriften des Sitzstaates. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 75)
Beispiel: Zwei Aktiengesellschaften aus Deutschland und Frankreich wollen ihre grenzüberschreitenden Aktivitäten in einer gemeinsamen Rechtsform bündeln. Sie gründen eine Europa-AG (SE) mit einem Grundkapital von 500.000 €. Damit liegt das Kapital über dem vorgeschriebenen Mindestkapital von 120.000 €.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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