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EU-Recht

Autorenbild: Andreas ArmsterAndreas Armster

Das EU-Recht hat Vorrang vor dem nationalen Recht der Mitgliedsstaaten. Dieses Prinzip wurde durch Entscheidunge des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) etabliert und ist mittlerweile allgemein anerkannt. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 173)


Beispiel: Wenn ein nationales Gesetz im Widerspruch zu einer EU-Verordnung steht, muss das nationale Gesetz zugunsten der EU-Verordnung zurücktreten.


Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg,

S. 173

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