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EU-Fusionsrichtlinie

Die EU-Fusionsrichtlinie stellt sicher, dass grenzüberschreitende Umstrukturierungen von Unternehmen innerhalb der EU (z. B. Verschmelzungen, Spaltungen, Einbringungen) steuerneutral erfolgen, indem stille Reserven nicht sofort besteuert werden, sondern steuerlich fortgeführt werden können. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 369)


Beispiel: Ein deutsches Unternehmen verschmilzt mit seiner Tochtergesellschaft in Frankreich. Dabei werden Maschinen mit stillen Reserven von 2 Mio. € auf die französische Gesellschaft übertragen. Aufgrund der Fusionsrichtlinie muss Deutschland diesen Wertzuwachs nicht sofort besteuern; die Besteuerung wird aufgeschoben, bis die Maschinen später verkauft oder abgeschrieben werden.


Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 6. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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