Escape-Klauseln
- Andreas Armster

- 23. Apr.
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Escape-Klauseln sind Ausnahmeregelungen bei der Zinsschranke, durch die die Abzugsbeschränkung für Zinsen entfällt. Sie greifen insbesondere dann, wenn ein Unternehmen nicht oder nur geringfügig zu einem Konzern gehört oder wenn es zwar Teil eines Konzerns ist, aber eine gleich hohe oder nahezu gleich hohe Eigenkapitalquote (max. 2 % Abweichung) wie der Konzern aufweist. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 78 f.)
Beispiel: Ein mittelständisches Unternehmen gehört nicht zu einem Konzern. Obwohl es hohe Zinsaufwendungen hat, greift die Zinsschranke nicht. Die Zinsen sind aufgrund der Escape-Klausel vollständig abzugsfähig.
von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag



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