Erzwungener Güterverbrauch
- Andreas Armster

- 14. Nov.
- 1 Min. Lesezeit
Erzwungener Güterverbrauch bezeichnet den ungewollten, vom Unternehmen kaum beeinflussbaren Verlust von Gütern, etwa durch Diebstahl, Schäden, Katastrophen oder wirtschaftliche Entwertung. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 51)
Beispiel: Ein Lagerbestand wird durch einen Wasserschaden unbrauchbar – der Verbrauch entsteht ungewollt und kann vom Unternehmen kaum verhindert werden.
Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag


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