Erzbergersche Finanzreform
Die Erzbergersche Finanzreform (1919/1920) war eine grundlegende Neuordnung der Finanzverfassung Deutschlands. Sie verlagerte die Finanzhoheit und Steuerhoheit von den Ländern auf das Reich und stärkte damit die zentrale Staatsfinanzierung. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 60)
Beispiel: Durch die Erzbergersche Finanzreform erhielt das Reich die Einnahmen aus wichtigen Steuern wie der Einkommensteuer und konnte diese anschließend im Finanzausgleich an die Länder verteilen.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien




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