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Erwerbsunfähigkeit

19. Aug.
1 Min. Lesezeit

Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Person aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder einer körperlichen bzw. geistigen Schwäche dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit in ausreichendem Umfang nachzugehen. In der gesetzlichen Rentenversicherung wird heute statt des Begriffs Erwerbsunfähigkeit der Begriff volle Erwerbsminderung verwendet. Diese liegt nach der Quelle vor, wenn eine Person weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 215 f.)


Beispiel: Ein Arbeitnehmer erkrankt dauerhaft und kann aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen nur noch 2 Stunden am Tag arbeiten. Nach der Definition liegt eine volle Erwerbsminderung vor, weil sein Leistungsvermögen unter 3 Stunden täglich liegt.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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