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Erwerbstätige

19. Aug.
1 Min. Lesezeit

Erwerbstätige sind Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, einschließlich Soldaten und mithelfender Familienangehöriger, oder die selbstständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 215)


Beispiel: Eine Angestellte in einem Supermarkt ist erwerbstätig, weil sie in einem Arbeitsverhältnis steht. Auch ein selbstständiger Landwirt zählt zu den Erwerbstätigen, weil er seine Landwirtschaft selbstständig betreibt.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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