Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der Rentenversicherung für Versicherte, die aufgrund einer Erwerbsminderung nicht mehr in der Lage sind, einer geregelten Beschäftigung nachzugehen. Die Höhe beziehungsweise Art der Leistung richtet sich danach, wie viele Stunden täglich die Person noch arbeiten kann. Wer weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann, erhält eine volle Erwerbsminderungsrente. Wer mindestens 3, aber weniger als 6 Stunden täglich arbeiten kann, erhält eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Wer mehr als 6 Stunden täglich arbeiten kann, erhält keine Erwerbsminderungsrente. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 215)
Beispiel: Ein Arbeitnehmer kann aufgrund einer dauerhaften Einschränkung nur noch 2 Stunden täglich arbeiten. Damit liegt er unter der Grenze von 3 Stunden und erhält nach der Definition eine volle Erwerbsminderungsrente. Kann er dagegen beispielsweise 4 Stunden täglich arbeiten, erhält er eine teilweise Erwerbsminderungsrente.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




Kommentare