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Erwerbsfähigkeit

19. Aug.
1 Min. Lesezeit

Erwerbsfähigkeit bezeichnet die körperliche und geistige Fähigkeit von Personen zwischen 15 und 65 Jahren, einer geregelten Erwerbstätigkeit nachzugehen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 215)


Beispiel: Eine 30-jährige Person, die körperlich und geistig in der Lage ist, regelmäßig zu arbeiten, gilt als erwerbsfähig. Sie kann beispielsweise einer Tätigkeit als Verkäufer, Handwerker oder Büroangestellter nachgehen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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