Erwerbsfähigkeit
Erwerbsfähigkeit bezeichnet die körperliche und geistige Fähigkeit von Personen zwischen 15 und 65 Jahren, einer geregelten Erwerbstätigkeit nachzugehen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 215)
Beispiel: Eine 30-jährige Person, die körperlich und geistig in der Lage ist, regelmäßig zu arbeiten, gilt als erwerbsfähig. Sie kann beispielsweise einer Tätigkeit als Verkäufer, Handwerker oder Büroangestellter nachgehen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




Kommentare