Erwerbsausgaben
- Andreas Armster

- 20. Apr.
- 1 Min. Lesezeit
Erwerbsausgaben sind Aufwendungen, die zur Erzielung von Einnahmen dienen (z. B. Werbungskosten oder Betriebsausgaben) und daher von den Einnahmen abgezogen werden dürfen, um die steuerpflichtigen Einkünfte zu ermitteln. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 23)
Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient 40.000 € im Jahr und hat 1.000 € Fahrtkosten zur Arbeit. Diese Fahrtkosten sind Werbungskosten und werden als Erwerbsausgaben abgezogen. Zu versteuern sind dann nur noch 39.000 € Einkünfte.
von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag



Kommentare