Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren ist ein Unternehmensbewertungsverfahren, bei dem der Wert eines Unternehmens anhand der zukünftigen finanziellen Vorteile für die Eigentümer, insbesondere der erwarteten Cashflows oder Entnahmen, berechnet wird. Der Unternehmenswert ergibt sich dabei als Barwert aller zukünftigen Zahlungen, abgezinst mit einem Kapitalisierungszinssatz, der die Renditeerwartungen und Risiken des Investors widerspiegelt. (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 199 ff.)
Beispiel: Beim Ertragswertverfahren wird zum Beispiel der Wert eines kleinen Produktionsunternehmens berechnet, das seinen Eigentümern jährlich 100.000 € an Entnahmen ermöglicht. Geht man von einem Kapitalisierungszinssatz von 10 % aus und einem Bewertungshorizont von fünf Jahren, werden die erwarteten Entnahmen jeder Periode auf den heutigen Wert abgezinst. Durch die Summe dieser abgezinsten Zahlungen ergibt sich der Ertragswert des Unternehmens, also der Betrag, den ein Käufer bereit wäre zu zahlen, um die zukünftigen Zahlungsflüsse zu erhalten.
Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg




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