Ertragsteuern
Ertragsteuern sind Steuern, die an den erzielten Ertrag oder Gewinn einer Person oder eines Unternehmens anknüpfen. Der Staat beteiligt sich dadurch am wirtschaftlichen Erfolg des Steuerpflichtigen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 59 f.)
Beispiele: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien




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