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Ertragsteuern

14. Juni
1 Min. Lesezeit

Ertragsteuern sind Steuern, die an den erzielten Ertrag oder Gewinn einer Person oder eines Unternehmens anknüpfen. Der Staat beteiligt sich dadurch am wirtschaftlichen Erfolg des Steuerpflichtigen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 59 f.)


Beispiele: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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