Ertragsrecht
- Andreas Armster

- 8. Apr.
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Das Ertragsrecht ist ein Verfügungsrecht und bezeichnet die Befugnis, die aus der Nutzung entstehenden Gewinne zu behalten. (vgl. Wolf 2023, S. 341)
Beispiel: Der Eigentümer erhält den Gewinn, den das Unternehmen erwirtschaftet.
Wolf, J. (2023): Organisation, Management, Unternehmensführung. Theorien, Praxisbeispiele und Kritik. 7. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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