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Ertragsrecht

Das Ertragsrecht ist ein Verfügungsrecht und bezeichnet die Befugnis, die aus der Nutzung entstehenden Gewinne zu behalten. (vgl. Wolf 2023, S. 341)


Beispiel: Der Eigentümer erhält den Gewinn, den das Unternehmen erwirtschaftet.


Wolf, J. (2023):  Organisation, Management, Unternehmensführung. Theorien, Praxisbeispiele und Kritik. 7. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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