Ertragshoheit
- Andreas Armster

- 7. Juli
- 1 Min. Lesezeit
Die Ertragshoheit bezeichnet das Recht von Bund, Ländern und Gemeinden, Steuereinnahmen zu erhalten. Sie regelt, welche Steuerarten den einzelnen staatlichen Ebenen zustehen und wie das Steueraufkommen zwischen ihnen verteilt wird. (vgl. Puke 2023, S. 102)
Beispiel: Ein Unternehmen zahlt Gewerbesteuer an die Gemeinde, in der es seinen Betrieb hat. Die Gemeinde erhält das Steueraufkommen, weil ihr die Ertragshoheit für die Gewerbesteuer zusteht.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag



Kommentare