Ertragsbeteiligung
Ertragsbeteiligung bezeichnet eine Form der Erfolgsbeteiligung, bei der der Bonus der Mitarbeitenden an einer vorab festgelegten Ertragsgröße des Unternehmens - z. B. Umsatz, Wertschöpfung oder Rohertrag - bemessen wird. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 452 ff.)
Beispiel: Ein Unternehmen vereinbart mit seinen Mitarbeitenden, dass sie 2 % des monatlichen Umsatzes zusätzlich zum Gehalt erhalten. Im März erwirtschaftet das Unternehmen 500.000 €. Die Belegschaft erhält somit insgesamt 10.000 € als Ertragsbeteiligung – unabhängig davon, ob ein Gewinn erzielt wurde.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg




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