Ertragsbesteuerung
- Andreas Armster

- 14. Juni
- 1 Min. Lesezeit
Die Ertragsbesteuerung ist eine Besteuerungsform, die an den Erträgen oder Gewinnen von wirtschaftlichen Objekten wie Unternehmen oder Grundstücken anknüpft. Sie berücksichtigt nicht die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 58 f.)
Beispiel: Ein Unternehmen erzielt einen Gewinn von 100.000 Euro. Auf diesen Gewinn wird im Rahmen der Ertragsbesteuerung Körperschaft- oder Gewerbesteuer erhoben.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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