Erstbewertung
- Andreas Armster

- vor 2 Tagen
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Die Erstbewertung beschreibt die erstmalige Bewertung eines Vermögensgegenstands oder einer Schuld zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Bilanz. Gekaufte Güter werden zu ihren Anschaffungskosten, selbst hergestellte Güter zu ihren Herstellungskosten angesetzt. Dieser ursprüngliche Wert gilt als historischer Bewertungsansatz für die weitere Bilanzierung. (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 89)
Beispiel: Ein Unternehmen kauft eine Maschine für 50.000 €. Beim Bilanzieren wird die Maschine erstmals mit ihren Anschaffungskosten von 50.000 € in die Bilanz aufgenommen.
Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas


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