Erstattungen
Erstattungen bei der Ausfuhr sind Preisausgleichszahlungen an Produzenten, wenn Waren innerhalb der Europäischen Union zu einem höheren Preis als dem niedrigeren Weltmarktpreis verkauft werden. Die Erstattung gleicht die Differenz aus, sodass die Preise der EU-Waren auf das Niveau der Weltmarktpreise heruntersubventioniert werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 214 f.)
Beispiel: Ein EU-Produzent kann ein landwirtschaftliches Produkt auf dem EU-Markt für 120 € verkaufen. Auf dem Weltmarkt kostet das gleiche Produkt jedoch nur 100 €. Bei der Ausfuhr erhält der Produzent eine Erstattung von 20 €, sodass er seine Ware zum Weltmarktpreis von 100 € anbieten kann, ohne den Preisunterschied selbst tragen zu müssen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




Kommentare