top of page
Affiliate.png

Erstattungen

19. Aug.
1 Min. Lesezeit

Erstattungen bei der Ausfuhr sind Preis­ausgleichszahlungen an Produzenten, wenn Waren innerhalb der Europäischen Union zu einem höheren Preis als dem niedrigeren Weltmarktpreis verkauft werden. Die Erstattung gleicht die Differenz aus, sodass die Preise der EU-Waren auf das Niveau der Weltmarktpreise heruntersubventioniert werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 214 f.)


Beispiel: Ein EU-Produzent kann ein landwirtschaftliches Produkt auf dem EU-Markt für 120 € verkaufen. Auf dem Weltmarkt kostet das gleiche Produkt jedoch nur 100 €. Bei der Ausfuhr erhält der Produzent eine Erstattung von 20 €, sodass er seine Ware zum Weltmarktpreis von 100 € anbieten kann, ohne den Preisunterschied selbst tragen zu müssen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

Kommentare


bottom of page