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Ersitzung

19. Aug.
1 Min. Lesezeit

Ersitzung ist ein Rechtsgrund für den Eigentumserwerb. Sie liegt vor, wenn jemand eine bewegliche Sache 10 Jahre lang als Eigenbesitzer besitzt. Voraussetzung ist, dass der Besitzer nicht weiß und während dieser Zeit auch nicht erfährt, dass er nicht der Eigentümer ist. Bei Grundstücken kann Eigentum durch 30 Jahre Eigenbesitz und gleichzeitige Eintragung als Eigentümer im Grundbuch erworben werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 214)


Beispiel: Du besitzt seit 10 Jahren ein Fahrrad, von dem du glaubst, dass es dir gehört. Erst nach Ablauf der 10 Jahre stellt sich heraus, dass du ursprünglich gar nicht der Eigentümer warst. Wenn du während der gesamten 10 Jahre nichts davon wusstest und auch nicht grob fahrlässig warst, kannst du durch Ersitzung Eigentümer des Fahrrads geworden sein.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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