Erschwerniszulage
Eine Erschwerniszulage ist ein Lohnzuschlag, der Arbeitnehmer für besondere Erschwernisse bei der Arbeit erhalten. Sie soll die zusätzlichen Belastungen der Arbeit finanziell ausgleichen. Über die Regelung solcher Zulagen hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 Betriebsverfassungsgesetz ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 214)
Beispiel: Ein Arbeitnehmer arbeitet regelmäßig unter besonders schwierigen oder belastenden Bedingungen, beispielsweise bei starker Hitze oder unter erheblicher Lärmbelastung. Dafür erhält er zusätzlich zu seinem normalen Lohn eine Erschwerniszulage.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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