Ersatzversorgung
- Andreas Armster

- 26. Jan.
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Ersatzversorgung bezeichnet die zeitlich befristete Notversorgung mit Strom oder Gas, die automatisch durch den örtlichen Grundversorger erfolgt, wenn einem Letztverbraucher vorübergehend kein Lieferant oder kein wirksamer Liefervertrag zugeordnet werden kann, etwa bei einer Lieferanteninsolvenz oder Verzögerungen im Lieferantenwechsel. Sie ist auf maximal drei Monate begrenzt und stellt die unterbrechungsfreie Energieversorgung sicher. (vgl. Linnemann 2024, S. 58 ff.)
Beispiel: Ein Haushalt wird bisher von einem Stromanbieter beliefert, der plötzlich insolvent geht. Ab dem nächsten Tag übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger die Stromlieferung im Rahmen der Ersatzversorgung, sodass der Haushalt weiterhin Strom hat, bis ein neuer Liefervertrag abgeschlossen wird.
Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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