Ersatz des Verzugsschadens
Ersatz des Verzugsschadens bedeutet, dass der Gläubiger zusätzlich zur weiterhin verlangbaren Leistung Schadensersatz für Schäden fordern kann, die durch die verspätete Leistung entstanden sind. (vgl. Janda/Pfeifer 2025, S. 96 f.)
Beispiel: Möbelspediteur M kauft bei V einen neuen LKW. V liefert diesen nicht rechtzeitig. Deshalb muss M Aufträge an andere Unternehmen vergeben und entgeht ihm Gewinn. M kann weiterhin die Lieferung des LKW verlangen und zusätzlich Schadensersatz für den entgangenen Gewinn fordern.
Janda, C.; Pfeifer, U. (2025): Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen. 4. Auflage. München: UVK




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