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Ermittlungszeitraum

Der Ermittlungszeitraum (Bemessungszeitraum) ist der Zeitraum, für den die steuerliche Bemessungsgrundlage (z.B. das zu versteuernde Einkommen) ermittelt wird. Bei der Einkommensteuer ist dies das Kalenderjahr. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 25)


Beispiel: Für das Steuerjahr 2025 werden alle Einnahmen und Ausgaben vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 berücksichtigt.


von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

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