Ermittlungszeitraum
- Andreas Armster

- 21. Apr.
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Der Ermittlungszeitraum (Bemessungszeitraum) ist der Zeitraum, für den die steuerliche Bemessungsgrundlage (z.B. das zu versteuernde Einkommen) ermittelt wird. Bei der Einkommensteuer ist dies das Kalenderjahr. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 25)
Beispiel: Für das Steuerjahr 2025 werden alle Einnahmen und Ausgaben vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 berücksichtigt.
von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag



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