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Ermessen

Ermessen bezeichnet den gesetzlich eingeräumten Entscheidungsspielraum einer Behörde, wenn das Gesetz keine zwingende Entscheidung vorgibt. Bei der Ausübung des Ermessens müssen die gesetzlichen Voraussetzungen sowie Grundsätze wie Gleichbehandlung, Verhältnismäßigkeit und Billigkeit beachtet werden. (vgl. Puke 2023, S. 101)


Beispiel: Ein Steuerpflichtiger beantragt eine Stundung seiner Steuerschuld wegen vorübergehender Zahlungsschwierigkeiten. Das Finanzamt prüft den Einzelfall und entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob die Stundung gewährt wird.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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