Erlöschen von Schuldverhältnissen
Das Erlöschen von Schuldverhältnissen bedeutet, dass ein bestehendes Schuldverhältnis beendet wird. Der wichtigste Grund dafür ist die Erfüllung, also dass der Schuldner seine geschuldete Leistung erbringt. Weitere Erlöschensgründe sind die Hinterlegung, Aufrechnung und der Erlass. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 214)
Beispiel: Du schuldest einem Freund 500 €. Sobald du ihm die 500 € vollständig zurückzahlst, ist deine Schuld erfüllt und das Schuldverhältnis erlischt.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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