Erlass von Steuern
Ein Erlass von Steuern ist der vollständige oder teilweise Verzicht des Finanzamts auf die Erhebung einer Steuer. Er wird nur in Ausnahmefällen gewährt, wenn die Einziehung der Steuer unbillig wäre, beispielsweise weil sie die wirtschaftliche Existenz des Steuerpflichtigen gefährden würde. (vgl. Puke 2023, S. 101)
Beispiel: Ein Steuerpflichtiger gerät durch eine schwere Krankheit in eine existenzbedrohende finanzielle Notlage. Auf Antrag erlässt das Finanzamt einen Teil seiner Steuerschuld, da die Einziehung der Steuer im Einzelfall als unbillig angesehen wird.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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