Erkrankung im Urlaub
Erkrankung im Urlaub bedeutet, dass die durch ein ärztliches Attest nachgewiesenen Krankheitstage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden. Der Arbeitnehmer verliert diese Urlaubstage also nicht. Er darf seinen Urlaub nach der Erkrankung jedoch nicht eigenmächtig verlängern; der Arbeitgeber muss den noch ausstehenden Urlaub neu festlegen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 214)
Beispiel: Du hast 10 Tage Urlaub und wirst nach 4 Tagen für 3 Tage krankgeschrieben. Diese 3 Krankheitstage werden nicht als Urlaubstage gezählt. Du hast also noch 6 Urlaubstage übrig. Du darfst aber nicht einfach eigenständig drei Tage länger zu Hause bleiben, sondern musst mit dem Arbeitgeber klären, wann du die restlichen Urlaubstage nimmst.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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