Erklärungsbewusstsein
Das Erklärungsbewusstsein ist das Bewusstsein einer Person, dass ihre Handlung eine rechtlich relevante Erklärung darstellen kann. Die Person erkennt also, dass ihr Verhalten von anderen als Willenserklärung verstanden werden könnte. (vgl. Fischer 2023, S. 90 f.)
Beispiel: Wenn jemand bei einer Auktion die Hand hebt und weiß, dass dies als Gebot verstanden wird.
Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer




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