Erhebungszeitraum
- Andreas Armster

- 7. Juli
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Der Erhebungszeitraum ist der Zeitraum, für den die Gewerbesteuer festgesetzt wird. Grundsätzlich entspricht er dem Kalenderjahr. Weicht das Wirtschaftsjahr eines buchführungspflichtigen Unternehmens vom Kalenderjahr ab, gilt der Gewerbeertrag als in dem Erhebungszeitraum erzielt, in dem das Wirtschaftsjahr endet. (vgl. Puke 2023, S. 101)
Beispiel: Ein Unternehmen hat ein Wirtschaftsjahr vom 1. Juli bis zum 30. Juni. Da das Wirtschaftsjahr am 30. Juni 2025 endet, wird der Gewerbeertrag dem Erhebungszeitraum 2025 zugeordnet und für dieses Kalenderjahr die Gewerbesteuer festgesetzt.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag



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