Erhaltungsaufwand
- Andreas Armster

- 2. Feb.
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Erhaltungsaufwand bezeichnet Aufwendungen für Instandhaltungsmaßnahmen, Instandsetzungsmaßnahmen oder Unterhaltungsmaßnahmen, die nur den ordnungsgemäßen Zustand eines Vermögensgegenstands erhalten, ohne dessen Substanz, Nutzungsart oder Lebensdauer wesentlich zu verändern. Solche Aufwendungen stellen periodischen Aufwand dar und werden nicht aktiviert, sondern sofort in der GuV erfasst. (vgl. Roos 2024, S. 138 f.)
Beispiel: Ein Unternehmen streicht die Fassade seines Bürogebäudes und repariert ein undichtes Dach, damit das Gebäude weiterhin normal genutzt werden kann. Die dafür anfallenden Kosten gelten als Erhaltungsaufwand und werden sofort als Aufwand der Periode verbucht, da weder die Substanz vermehrt noch die Nutzungsdauer wesentlich verlängert wird.
Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag



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