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Ergänzungsbilanzen

6. Sept.
1 Min. Lesezeit

Ergänzungsbilanzen sind Bilanzen, in denen im Gegensatz zur Gesamthandsbilanz nur die Wertunterschiede erfasst werden, die auf einen einzelnen Gesellschafter entfallen. Sie werden beispielsweise bei einem Gesellschafterwechsel einer Personengesellschaft benötigt, wenn der Kaufpreis für den Anteil vom Buchwert des Kapitalkontos abweicht. (vgl. Schneck 2018, S. 275 ff.)


Beispiel: Ein neuer Gesellschafter kauft einen Anteil an einer Personengesellschaft für 120.000 €, während der Buchwert seines Kapitalkontos nur 100.000 € beträgt. Die Differenz von 20.000 € wird in seiner Ergänzungsbilanz erfasst.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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