Ergebnisverbessernde Bilanzpolitik
Ergebnisverbessernde Bilanzpolitik bezeichnet eine progressive Gestaltung des Jahresabschlusses, bei der durch wahlrechtsbedingte oder schätzungsbedingte Maßnahmen das ausgewiesene Ergebnis erhöht und Reserven aufgelöst oder nicht gebildet werden. (vgl. Roos 2024, S. 372 f.)
Beispiel: Ein Unternehmen aktiviert selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände (z. B. Entwicklungskosten), statt sie sofort als Aufwand zu verbuchen. Dadurch sinkt der Aufwand des Jahres und der ausgewiesene Gewinn steigt.
Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag




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