Ergebnisspaltung
- Andreas Armster

- 2. Feb.
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Ergebnisspaltung bezeichnet die (implizite) Aufteilung des in der GuV ausgewiesenen Gesamtergebnisses in Betriebsergebnis (Erfolg aus der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit) und Finanzergebnis (Erfolg aus Finanzierung und Kapitalanlagen), um die Herkunft und Nachhaltigkeit des Unternehmenserfolgs besser beurteilen zu können. (vgl. Roos 2024, S. 112 f.)
Beispiel: Ein Unternehmen erzielt 100.000 € Gewinn aus dem Verkauf seiner Produkte (Betriebsergebnis) und zusätzlich 10.000 € Zinserträge aus Geldanlagen (Finanzergebnis). Der Gesamtgewinn von 110.000 € ist damit in betrieblichen Erfolg und finanziellen Erfolg gespalten.
Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag



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