Erfüllungszeit
Die Erfüllungszeit bezeichnet den Zeitpunkt oder Zeitraum, in dem ein Schuldner seine geschuldete Leistung erbringen muss. Dabei sind insbesondere die Verjährung und die Fristigkeit zu beachten. (vgl. Schneck 2018, S. 275 ff.)
Beispiel: Ein Unternehmen bestellt Waren mit der Vereinbarung, dass die Rechnung innerhalb von 14 Tagen bezahlt werden muss. Die Erfüllungszeit liegt damit innerhalb dieser 14-Tage-Frist, in der der Schuldner seine Zahlung leisten muss.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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