Erfüllungsort
Der Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Schuldner seine geschuldete Leistung erbringen muss, beispielsweise die Lieferung einer Ware, die Erbringung einer Dienstleistung oder die Zahlung eines Geldbetrags. Man unterscheidet zwischen dem vertraglichen Erfüllungsort (von den Vertragspartnern vereinbart), dem natürlichen Erfüllungsort (ergibt sich aus der Art der Leistung) und dem gesetzlichen Erfüllungsort (Wohn- oder Geschäftssitz des Schuldners, wenn nichts anderes vereinbart wurde). (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 213)
Beispiel: Ein Möbelhändler in Köln verkauft einem Kunden in Bonn einen Schrank. Im Kaufvertrag wird vereinbart, dass die Ware im Lager des Händlers in Köln abgeholt wird. In diesem Fall ist Köln der vertraglich vereinbarte Erfüllungsort für die Lieferung der Ware. Sobald der Händler den Schrank dort ordnungsgemäß bereitstellt, hat er seine Leistungspflicht erfüllt.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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