Erfüllungsgeschäft
Ein Erfüllungsgeschäft ist der Teil eines Rechtsgeschäfts, durch den die geschuldete Leistung tatsächlich erbracht wird. Das kann beispielsweise die Lieferung einer Ware, die Erbringung einer Dienstleistung oder die Zahlung sein. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 213)
Beispiel: Du kaufst ein Fahrrad für 500 €. Der Kaufvertrag verpflichtet dich zur Zahlung und den Verkäufer zur Lieferung. Wenn du die 500 € bezahlst und der Verkäufer das Fahrrad übergibt, werden die geschuldeten Leistungen erbracht. Diese Handlungen stellen die Erfüllungsgeschäfte dar.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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