Erfolgsunwirksamkeit
Erfolgsunwirksamkeit bedeutet, dass ein Geschäftsvorfall den Unternehmenserfolg nicht verändert. Dies ist der Fall, wenn durch einen Buchungssatz ausschließlich Bestandskonten (außer dem Eigenkapitalkonto) betroffen sind. Sind auch Erfolgskonten beteiligt, bleibt der Geschäftsvorfall erfolgsneutral, wenn sich Aufwendungen und Erträge in gleicher Höhe gegenüberstehen. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 71)
Beispiel: Ein Unternehmen kauft eine Maschine für 50.000 € und bezahlt sie sofort per Banküberweisung. Dabei werden das Anlagenkonto Maschinen und das Bankkonto als Bestandskonten angesprochen. Der Vorgang ist erfolgsunwirksam, da weder Aufwand noch Ertrag entsteht.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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