Erfolgsbeteiligungen
- Andreas Armster

- 28. Juli 2025
- 1 Min. Lesezeit
Erfolgsbeteiligungen sind zusätzliche Zahlungen zum tariflichen Entgelt, die sich am Betriebserfolg orientieren. Sie können auf verschiedenen Bemessungsgrundlagen beruhen, wie Umsatz, Gewinn oder Produktivität. Die gängigste Form ist die Gewinnbeteiligung, bei der der Anteil nur ausgezahlt wird, wenn das Unternehmen tatsächlich Gewinn erwirtschaftet hat.
Erfolgsbeteiligungen fördern die Motivation der Mitarbeiter, da deren Vergütung direkt an den Unternehmenserfolg gekoppelt ist. Neben Erfolgsbeteiligungen gibt es auch Kapitalbeteiligungen, bei denen Mitarbeiter Anteile am Unternehmen erwerben und so langfristig am Erfolg teilhaben. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 452 ff.)
Beispiele: Umsatzbeteiligung, Gewinnbeteiligung, Kapitalbeteiligung
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



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