Erfolgsabhängige Genussscheine
- Andreas Armster

- 6. Jan.
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Erfolgsabhängige Genussscheine sind Genussrechte, bei denen die Vergütung der Kapitalgeber unmittelbar vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens abhängt. Die Ausschüttung erfolgt nur bei Gewinn und orientiert sich meist an der Höhe der Dividenden der Eigenkapitalgeber; bei ausbleibendem Gewinn entfällt die Zahlung, ggf. mit vereinbarter Mindestausschüttung. (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 340 ff.)
Beispiel: Ein Unternehmen gibt erfolgsabhängige Genussscheine aus, bei denen die Inhaber jährlich 5 % des Gewinns erhalten. Erzielt das Unternehmen in einem Jahr keinen Gewinn, erfolgt keine Ausschüttung; bei hohen Gewinnen steigt die Zahlung entsprechend an, ohne dass die Genussscheininhaber Stimmrechte im Unternehmen haben.
Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



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