Erbschaftsteuergesetz
Das Erbschaftsteuergesetz regelt die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen. Es legt fest, wer steuerpflichtig ist, was besteuert wird, wie hoch die steuerliche Bemessungsgrundlage ist und welcher Steuertarif gilt. Dabei richtet sich die Steuer unter anderem nach dem Verwandtschaftsgrad und der Höhe des übertragenen Vermögens. (vgl. Schneck 2018, S. 275 ff.)
Beispiel: Eine Person erbt von einem Angehörigen ein Vermögen im Wert von 300.000 €. Der Wert der Bereicherung bildet grundsätzlich die Grundlage für die Erbschaftsteuer. Wie viel Steuer tatsächlich anfällt, hängt unter anderem vom Verwandtschaftsgrad und der Höhe der steuerlichen Bemessungsgrundlage ab.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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