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Erbschaftsteuer

Autorenbild: Andreas ArmsterAndreas Armster

Die deutsche Erbschaftsteuer belastet natürliche Personen und basiert auf dem steuerpflichtigen Erwerb von Vermögen durch Erbschaft. Das bereits vorhandene Vermögen des Erben wird dabei nicht berücksichtigt. Die Bewertung der Vermögensarten erfolgt nach dem gemeinen Wert (Verkehrswert), der im Bewertungsgesetz festgelegt ist. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 455 f.)


Beispiel: Angenommen, ein Kind erbt von seinen Eltern ein Vermögen im Wert von 600.000 Euro. Da der Freibetrag für Kinder bei 400.000 Euro liegt, sind 200.000 Euro steuerpflichtig. Liegt der Steuersatz in dieser Steuerklasse bei 10 %, würde das Kind 20.000 Euro Erbschaftsteuer zahlen.


Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:

De Gruyter Oldenbourg

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