Erbrecht
Das Erbrecht regelt den Übergang des Vermögens eines Verstorbenen auf seine Erben. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in den §§ 1922–2385 BGB. Der Verstorbene kann zu Lebzeiten durch ein Testament oder einen Erbvertrag festlegen, wer sein Vermögen nach seinem Tod erhalten soll. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 210)
Beispiel: Ein Vater besitzt ein Haus und 100.000 € auf seinem Konto. In seinem Testament bestimmt er, dass seine Tochter das gesamte Vermögen erben soll. Nach seinem Tod gehen das Haus und das Geld entsprechend den erbrechtlichen Regelungen auf die Tochter über.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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