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Erbanfallsteuer

Eine Erbanfallsteuer ist eine Form der Erbschaftsteuer, bei der jeder Erbe individuell auf den ihm zufallenden Anteil am Nachlass besteuert wird; dabei können Verwandtschaftsgrad sowie Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse des Erben bei der Steuerbemessung berücksichtigt werden. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 344 f.)


Beispiel: Ein Vater vererbt 300.000 € an seine Tochter und 100.000 € an einen Freund. Bei der Erbanfallsteuer wird die Tochter nur auf ihren Anteil (nach hohem Freibetrag, ggf. gar nicht) besteuert, während der Freund wegen geringerem Freibetrag und höherem Steuersatz deutlich mehr Steuer auf seine 100.000 € zahlt.


Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 6. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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