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EOG-Formel

Die EOG-Formel ist eine gesetzlich festgelegte Rechenformel der Anreizregulierungsverordnung (ARegV), mit der die Erlösobergrenze (EOG) eines Netzbetreibers für eine Regulierungsperiode von in der Regel fünf Jahren bestimmt wird. Sie legt fest, welche maximalen Erlöse ein Netzbetreiber über die Netzentgelte erzielen darf und berücksichtigt dabei geprüfte Kosten, Effizienzvorgaben, Inflationsausgleich, Kapitalkosten, Qualitätsanreize (Q-Element), volatile Kosten sowie Zu- oder Abschläge aus dem Regulierungskonto. (vgl. Linnemann 2024, S. 103 ff.)


Beispiel: Ein Netzbetreiber hat im Basisjahr anerkannte Kosten von 100 Mio. €. Durch Effizienzvorgaben müssen davon jährlich 20 % der beeinflussbaren Kosten eingespart werden, sodass die zulässigen Erlöse im ersten Jahr z. B. auf 96 Mio. € sinken. Steigt gleichzeitig die Inflation um 2 %, erhöht sich die Erlösobergrenze wieder leicht. Hat der Netzbetreiber zudem eine hohe Versorgungszuverlässigkeit, erhält er über das Q-Element einen Bonus von +1 Mio. €. Am Ende ergibt sich für dieses Jahr eine Erlösobergrenze von rund 97 Mio. €, die er maximal über Netzentgelte einnehmen darf.


Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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